Sie können uns Tag und Nacht anrufen. Wir sind für Sie jederzeit erreichbar, 7 Tage in der Woche. Telefon (0 40) 77 35 62!
Wir erledigen für Sie alle Dinge, die für die Beisetzung Ihres verstorbenen Angehörigen erforderlich sind.
Nach Vorlage des Totenscheines, den der zuständige Arzt (Haus- oder Notarzt) erstellt, überführen wir den Verstorbenen von zu Hause, aus dem Krankenhaus oder dem Heim in einen Aufbahrungsraum des Friedhofs.
Dabei werden Sie entscheiden, ob Ihr verstorbener Angehörige auf dem Friedhof in einem Sarg (Erdbestattung) oder nach Einäscherung im Krematorium in einer Urne (Feuerbestattung) beigesetzt werden soll.
Als weitere Bestattungsform gibt es die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einer Urne auf hoher See ins Wasser gelassen wird.
Die einzelnen Beisetzungsmöglichkeiten – insbesondere die Auswahl von Friedhof, Grab, Sarg und Urne – erläutern wir Ihnen an Hand von Bildern mit den dazu gehörigen Preisen.
Sollten Sie uns in unserem Bestattungsinstitut aufsuchen, können Sie die entsprechenden Särge und Urnen selbst in Augenschein nehmen.
Im Laufe unseres Gesprächs werden Sie uns Ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung der Trauerfeier (Trauerredner, Musikbegleitung, Blumenschmuck etc.), einer eventuellen Abschiedsnahme von dem Verstorbenen in einem speziellen Aufbahrungsraum, Gestaltung, Veröffentlichung und Versendung einer Todesanzeige sowie einer künftigen Grabpflege nennen.
Für unser Gespräch können Sie schon einige Dokumente wie den Personalausweis des Verstorbenen, seine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde/Familienbuchauszug, ggf. die Sterbeurkunde des Ehepartners und im Falle einer Scheidung das Scheidungsurteil bereithalten, damit wir für Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen können.
Denken Sie bitte auch an Lebensversicherungspolicen, Krankenkassen- und Rentenunterlagen mit den entsprechenden Versicherungsnummern.
Wenn Urkunden fehlen, helfen wir Ihnen bei der Beschaffung der Ersatzurkunden.
Auch unabhängig von einem Sterbefall beraten wir Sie jederzeit gern und kostenlos über alle Dienstleistungen, die wir für Sie erbringen können. Hierbei möchten wir insbesondere auf die vorzeitige Regelung eines künftigen Sterbefalls durch einen Bestattungsvorvertrag hinweisen. |