Steuerberaterinnen und Steuerberater:
• sind Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
• wurden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt
• übler ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus
• sind zur Verschwiegenheit verpflichtet
• sind im Strafverfahren zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt
• sind zum Schutz ihrer Mandanten haftpflichtversichert
• sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet
• haben bei der Berufsausbildung das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung zu beachten
• sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Gebührenverordnung gebunden
• unterliegen der Berufsaufsicht von Steuerberaterkammer Berufsgerichtsbarkeit
Steuerberaterinnen und Steuerberater erbringen Leistungen:
Steuerliche Gestaltungsberatung im Unternehmerischen und privaten Bereich bei
• Unternehmensgründungen
• Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
• Unternehmensnachfolge
• Investitionsentscheidungen
• Personalentscheidungen
• Vermögensanlageplanungen
• Baufinanzierung
• Vermietungen und Verpachtungen
• Altersversorgungsmodellen
• Schenkungen
• Erbregelungen
Steuererklärung, Buchführung und Jahresabschluss
• Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
• Gutachten
• private und betriebliche Steuererklärung
• Antragstellung in Steuerangelegenheiten
• einnahme-Überschussrechnung
• Buchführung
• Lohnbuchführung, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeitragsrecht
• jahresabschluss, Erläuterungsbericht
• Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz
Steuerrechtsdurchsetzung
• Prüfung von Steuerbescheiden
• Verhandlung mit Behörden
• Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
• Führung außergewöhnlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
• Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
• Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
• Vertretung in Steuersachen von den Verwaltungsgerichten
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